Mieterverein - Mietrechtsportal

Heizkostenverordnung

Gesetzbuch

Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) trat erstmalig zum 1. Juli 1981 in Kraft und soll in erster Linie der Energieeinsparung dienen. Die jetzige Fassung gilt ab 1. Januar 2009.

Heiz- und Warmwasserkosten müssen zwingend nach diesen Vorschriften abgerechnet werden, es sei denn, es handelt sich um ein Gebäude mit einer oder mit zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird.

 

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
§ 3 Anwendung auf das Wohnungseigentum
§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung

§ 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung

§ 6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung

§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
§ 8 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
§ 9 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen

§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen

§ 9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel

§ 10 Überschreitung der Höchstsätze

§ 11 Ausnahmen

§ 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung

§ 13 (Berlin-Klausel)

§ 14 (Inkrafttreten)