Häufig gestellte Frage
Meine Heizkosten werden nur nach Wohnfläche abgerechnet. Ist das erlaubt?
Zuletzt aktualisiert vor einem Jahr
Ja, aber nur noch bei Zweifamilienhäusern und auch dann nur, wenn der Vermieter selbst mit im Haus wohnt. In allen anderen Fällen muss immer nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Dabei müssen mindestens 50 % und höchstens 70 % (auch da gibt's Ausnahmen) nach Verbrauch abgerechnet werden.